Preise, Preise, Preise … und was bekomme ich dafür.

Die Preisfindung war immer schon ein spannendes Thema, aber seit Beginn der Corona Krise 2020 und 2021, sowie die zusätzliche Befeuerung durch den unnötigen Krieg in der Ukraine, wurde diese ein noch heißeres Thema, welches keinen kalt lässt. Als Gewerbetreibende sind wir es gewohnt Spielball zwischen Industrie und Konsumenten zu sein, aber was seit März 2020 am Baustoffsektor läuft, sucht seines gleichen. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es eigentlich nur einen wirklichen Unsicherheitsfaktor, Stahl. Auch wenn wir mit unseren Lieferanten wirklich gute Gesprächsbasen und Kontakte haben, gibt es für uns Baufirmen keinen Verhandlungsspielraum. „Sie müssen ja nicht bei uns kaufen“ …  tja daily Business. Das Bauvolumen der letzten beiden Jahre war aber trotz der steigenden Preise und der damit verbundenen Unsicherheiten überdurchschnittlich hoch und die Auslastung der Bauunternehmen dementsprechend gut, um nicht zu sagen, phasenweise zu hoch.

 

Rückblick und Entwicklung

Seit Mai 2022 beobachten wir aber einen Rückgang im Neubau und mit den seit August 2022 geltenden Finanzierungsmodalitäten, wie auch dem Stopp der Flächenversiegelung durch Neubauten, wurde das Baugeschehen, für uns nicht überraschend für einige doch, sehr abrupt beendet. Viele Betriebe zehren noch vom Überhang der Aufträge der letzten Monate, aber spätestens Mitte 2023 sind auch diese Aufträge abgearbeitet und der Kampf um jeden Kunden ist eröffnet. Somit werden auch die Methoden zur Auftragsakquirierung wieder aggressiver und dubioser, und zum Leidwesen der Kunden wird es wieder schwer undurchschaubare Mogelpackungen am Markt zu erkennen.

 

Preisvergleich

Leider ist es für viele Konsumenten noch gängige Praxis nur auf die letzte Seite eines Angebotes zu schauen und den Endpreis zu vergleichen. Ein schwerer Fehler! Preisunterschiede von mehr als 10% für ein und dieselbe Leistung sind nicht möglich! Alle Unternehmen „kochen“ mit demselben Wasser. Das eine ein bisschen wärmer als das andere, aber unterm Strich sind Preisunterscheide von mehr als den erwähnten 10% schwer möglich. Ein ehrlicher Preisvergleich lohnt sich und deckt in der Regel die Unterschiede schnell auf. Ein zuerst günstiger Preis entpuppt sich rasch als viel zu teuer und auch möglicherweise als kostenintensive Falle.

 

Was macht den Unterscheid?

Es muss einem bewusst sein, dass keiner etwas zu verschenken hat! Jedes Unternehmen will und muss mit seinen Kunden Geld verdienen. Somit sind Angebote, welche weit unter dem Niveau der Mitbewerber liegen, kritisch zu hinterfragen, und meiner Meinung nach ungelesen zu entsorgen. Lassen Sie die Bonität des Unternehmens überprüfen und seinen sie vorsichtig, wenn das Unternehmen auf Vorauszahlungen drängt! Allerdings benötigen auch Firmen die Garantie, dass die erbrachte Leistung vom Auftraggeber auch bezahlt werden kann. Irgendeine Art der Sicherstellung muss daher schon geleistet werden. Es gibt diesbezüglich mehrere Möglichkeiten für eine, für Auftraggeber und Auftragnehmer zufriedenstellende und sichere Lösung.

Die Unterscheide der Angebote liegen meist in der Qualität und in der Menge der angebotenen Baustoffe und Arbeitszeiten. Oft fehlen erforderliche Materialien. Diese aber lt. div. Richtlinien und Normen nötigen Materialien werden einfach im Angebot nicht erwähnt und bewusst weggelassen, aber im Zuge der Arbeiten verbaut und klarerweise nach Leistungserbringung auch verrechnet. Ok, dann passt zumindest die Qualität der Ausführung. Die Preisfindung ist zwar mehr als bedenklich und im Grunde wettbewerbsverzerrend und für Konsumenten irreführend, weil sich nun die Leistungssumme ganz sicher auf dem Niveau der anderen, gewissenhaft anbietenden Mitbewerber befindet. Schlimm ist es jedoch, wenn die technisch nicht korrekt angebotene und beauftrage Leistung auch wirklich so ausgeführt wird! Dann ist der angerichtete Schaden meistens nicht mehr oder zumindest nur mit erheblichen Mehrkosten zu sanieren. Im schlimmsten Fall drohen ein Abbruch und Neuherstellung! Auch wenn es den Kunden gelingt ohne Mehrkosten aus der Sache rauszukommen, die verlorene Zeit, Verzögerungen im Ablauf des weiteren Bauablaufes, Streitereien und der Ärger bleiben. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele, durch bereits in der Angebotsphase erkennbare Mängel, erst einige Zeit später auftreten. Die ausführende Firma ist dann aber meistens auf Grund eines Insolvenzverfahrens, („Ehrlichkeit währt am längsten“), nicht mehr greifbar und der Kunde bleibt am Schaden sitzen. Bei der Auftragsvergabe darf man nicht nur den Preis der angebotenen Leistung vergleichen, sondern auch das Umfeld eines Unternehmens ist ein ganz wichtiger Faktor.

 

Was können Sie tun.

Lassen sie sich beraten! Scheiden sie ein Angebot nicht nur wegen des, vermeintlich höheren Preises aus. Ein seriös erstellter Preisspiegel zeigt schnell die Unterschiede der einzelnen Angebote auf und somit auch das für den Konsumenten bessere Angebot. Seriöse Firmen erstellen solche Preisvergleiche gerne kostenlos, da man so für den Kunden transparent die Unterschiede darstellen kann. Ebenso können Sie die Dienste von unabhängigen Beratern in Anspruch nehmen.

Günther Nussbaums Verein Bauerherrnhilfe zum Beispiel. Dieser steigt uns Unternehmer ziemlich auf die Zehen. Wir haben ihn als Sachverständigen auf einer unserer Baustellen kennen gelernt. Ein echt unangenehmer Zeitgenosse, für unseriöse Unternehmen! Und das ist gut so. Er und sein Team leisten nicht nur für den Konsumenten wichtige Dienste, auch für uns Firmen hat seine Tätigkeit große Bedeutung. Diese trennen nämlich beinhart die „Spreu vom Weizen“. Auch wenn man unabhängige Sachverständige im Auftrag des Kunden im ersten Augenblick als „Gegner“ sehen könnte, sind diese externen Qualitätskontrollen für mich Segen und kein Fluch.

 

Der Preisunterscheid liegt oft im Detail.

  • In der Betongüte- welche für den Laien nicht zu beurteilen ist.
  • In der Qualität der Abdichtung – ist diese auch Radondicht?
  • In der Qualität sämtlicher Durchführungen durch die Bauteile.
  • In der Qualität der Fugenbänder – Sind diese den Grundstücksverhältnissen angepasst?
  • In der Stärke der Bauteile und dessen Bewehrungsgrad – Gibt es eine Statik?
  • In der Gründungsart – Erfordert die Bauplatzbeschaffenheit einen Bodenaustausch oder vielleicht sogar eine Tiefgründung?
  • Sind erforderliche Nebenleistungen Inhalt des Angebotes, oder wird im Kleingedruckten die Gewährleistung an den Kunden abgewälzt?

 

Beispiel gefällig?

„Das Nachbehandeln des Betons obliegt dem Auftraggeber“, also ihnen, dem Kunden! Mit diesem Satz entbindet sich die Firma von jeglichen Gewährleistungsansprüchen, weil die Betonnachbehandlung eine notwendige Nebenleistung beim Betonieren ist!

Oder es wird überhaupt von einer bauseitigen Materialbeistellung durch den Kunden ausgegangen. Dies wird hin und wieder beim Beton so praktiziert! Beton ist regional, preislich sehr unterschiedlich. Durch diese Methode lagert der Anbietende das Preisrisiko an den Kunden aus. Leider ist das vielen gar nicht bewusst. Es werden Nebenleistungen wie Mindermengenzustellung, eventuell Betonpumpenauswaschen im Werk, Aufzahlungen für Größtkorn uvm. preislich im Zuge der Auftragsvergabe nicht klar definiert dargestellt, aber die Rechnung am Ende des Tages kommt bestimmt.

Im Schadensfall kommt es bei bauseits beigestellten Bau-Materialien sehr wahrscheinlich zu Diskussionen. Hat die Qualität entsprochen? Ist der Baustoff in Österreich überhaupt zugelassen? Natürlich hätte der Verarbeiter vor Verwendung des Baustoffes die Qualität prüfen müssen, aber, ….. Fragen, Fragen, Fragen, …. und somit vermeidbare Diskussionen.

 

Das Kleingedruckte

Auch ein wesentlicher Faktor. Gibt es überhaupt AGB`s (allgemeine Geschäftsbedingungen)? Das sogenannte Kleingedruckte regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten (Auftraggeber wie auch Auftragnehmer) und ist beim Bauen wesentlich bzw. dient zur Absicherung des Vertragsverhältnisses. Ohne AGB`s sollte man keinen Vertrag abschließen. Es erscheint mühsam diese Zeilen zu lesen, aber nehmen sie sich die Zeit, es lohnt sich in jedem Fall. Scheuen sie auch nicht, für sie unpassend erscheinende Formulierungen zu hinterfragen. AGB`s können im beidseitigen (Auftraggeber und Auftragnehmer) Einverständnis abgeändert oder Passagen komplett gestrichen werden. Klar formulierte AGB`s sind für mich auch ein Qualitätsmerkmal.

Fakt ist: Angebote für ein komplexes Bauvorhaben, welches aus lediglich zwei Seiten besteht, können einen künftig qualitativen Bauablauf nicht abbilden.

 

geschrieben von Jürgen Zeiler
am 22. Mai 2023

 

 

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