Schon gefunden, oder noch auf der Suche?

Du hast ein Grundstück in toller Lage, vielleicht noch in südlicher Ausrichtung und zu einem vernünftigen Preis, wo Du Dein Traumhaus errichten möchtest, gefunden?
Dann solltest Du Dir über folgende Punkte vor Deinem Kauf unbedingt Gedanken machen.

Bei unserer, seit mehr als zwanzig jahrelangen Erfahrung, als Unterbauspezialist und der Errichtung von mehreren tausenden Bauprojekten im Einfamilienhausbereich
werden wir immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass bei der Angebotseinholung für eine Fundamentplatte bzw. einem Fertigteilkeller,
der Kunde bereits ein Grundstück und meistens auch schon sein Fertigteil- oder Rohbauhaus erworben bzw. beauftragt hat.

Leider wird der Tatsache über die Beschaffenheit des vorliegenden Grundstückes, so wie die bereits durchgeführte Planung des Eigenheimes
im Bereich der Lage, Ausrichtung und dem geplanten Höhenniveau viel zu wenig Aufmerksamkeit beigemessen.

Sei Dir bewusst! Das Baugrundrisiko liegt immer beim Auftraggeber und die jeweilige Baufirma, welche Du mit der Umsetzung betraust, setzt vertraglich immer
bestimmte Baugrund- bzw. Grundstücksverhältnisse voraus! (Grundwasser, Druckwasser, Schichtwasser, Tragfähigkeit, Bodenklasse, Zufahrtsvorgaben,
Abstell- bzw. Lagerfläche)

Du trägst das Risiko!

 

Fragen und Informieren lohnt sich in jedem Fall!

Wenn Du Dein Wunschgrundstück in einer bereits bebauten Siedlung gefunden hast, auf den ersten Blick das Grundstück relativ eben aussieht,
dann ist vermutlich mit keinen kostenintensiven Überraschungen zu rechnen.

Dennoch informiere Dich vor Deinem Kauf bei Deinen zukünftigen Nachbarn, ob es zu Mehraufwänden bei der Errichtung
Ihre Bodenplatte bzw. dem Keller sowie den erforderlichen Fundamenten kam.

Wie war die Bodenbeschaffenheit? Liegt felsiges Gelände vor? Muss gesprengt werden? Wie hoch ist der Grundwasserspiegel?
Gibt es bekannte Kennwerte bei der Versickerung von Oberflächenwässer? Wie hoch ist die vorliegende Humusstärke?
(zusätzliche Kosten für Mehrmenge der Abgrabungen bis zum tragfähigen Boden bzw. Ausgleich durch Anschüttung und Verdichtung
– meistens relevant bei Aufschließung von vorher landwirtschaftlich, genutzten Flächen)

Auch rechtlich, vorliegende Umstände können Auswirkungen auf Dein Grundstück haben. Ist ein Servitutsrecht vorhanden?
Gibt es für bestehende Leitungen, die bereits Dein Grundstück durchlaufen, Leitungsrechte? Müssen diese möglicherweise
zu Deinen Kosten umgelegt werden, da sie sich im Aushubbereich oder in nicht ausreichender Tiefe befinden?

Je nachdem, ob Du eine Fundamentplatte oder einen Keller errichtest, sind die diese Fragen, die Du Dir stellen solltest,
mehr oder weniger relevant und daher auch mit mehr oder weniger zusätzlichen Kosten verbunden.

Möglicherweise bekommst Du auch ausreichende Informationen von Deinem Grundstücksverkäufer
oder der zuständigen, regionalen Gemeinde. Fragen lohnt sich in jedem Fall.

Fragen kostet nichts! Informiere Dich!

 

Vermessung

Vor dem Kauf solltest Du auch unbedingt abklären, ob das Grundstück bereits vermessen wurde, rechtlich gesicherte Grenzpunkte,
Schlagmarken und auch der Eintrag im Grenzkataster vorhanden ist.

Meistens werden hier vor dem Kauf Vereinbarungen getroffen, ob der Verkäufer oder Käufer, der Kosten für die Einmessung durch einen Geometer übernimmt.
Spätestens vor Baubeginn müssen vermessene Grenzpunkte als Referenzpunkte für die Einmessung des zukünftigen Bauwerkes und bei einem „Grenzverbau“,
damit bezeichnet man die Errichtung von Bauwerken an der Grundgrenze, auch die exakte Einmessung der Grundstücksgrenze erfolgt sein.
Du hast sicherlich schon mal davon gehört oder gelesen, dass es immer wieder vorkommt, dass Bauwerke entfernt/abgerissen werden müssen,
da diese unrechtmäßig, und seien es auch nur wenige Zentimeter, auf dem Nachbargrundstück errichtet worden sind.

Bei der Errichtung von Bauwerken an der Grundstücksgrenze, so wie auch bei einer ausgeprägten Hanglage, muss manchmal auch in der Bauphase ein Geometer
für die Ausmessung hinzugezogen werden, da eine Einmessung des Schnurgerüstes ohne absolut exakter Positionsbestimmung nicht ausreichend ist.

Vermessung spart Dir möglicherweise Ärger!

 

Bodenbeschaffenheit

Die Bodenbeschaffenheit eines Grundstückes durch eine Begehung zu beurteilen, ist keine einfache Sache und führt meistens, wenn keine eindeutige Hinweise
erkennbar sind, auch zu keinen aussagekräftigen Ergebnissen. Auch hier ist es sehr ratsam mit benachbarten Hausbesitzern zu sprechen und Informationen einzuholen.

Solltest Du am Grundstück bereits erkennen, dass felsiges Gelände vorliegt, oder nach starkem Regen die Versickerung des Regenwassers nur sehr langsam
oder so gut wir gar nicht erfolgt, musst Du vermutlich zusätzliche Maßnahmen und Kosten bei der Errichtung Deines Wunschhauses gedanklich einplanen.

Wenn die Situation völlig unklar ist, keine Informationen von Nachbarn oder der Gemeinde und des Grundstücksverkäufers vorliegen, solltest Du Dir genau überlegen,
ob nicht die Erstellung eines Bodengutachtens vor dem Kauf erfolgen sollte. Die Kosten für ein Bodengutachten durch einen Geologen bzw. Geotechniker
stehen in keiner Relation zu den möglichen, unerwarteten Kosten bei der Errichtung Deines Bauvorhabens.

Ein geotechnisches Gutachten mit Hilfe von Probeschürfen, dynamischen Lastplattenversuchen oder Rammsondierungen, gibt Aufschluss
über die Trag- und Versickerungsfähigkeit des bestehenden Bodens und ob mit kostenintensiven Gründungsvorgaben, wie ein Bodenaustausch,
stärkeren Fundamentplatten, zusätzlich erforderlichen Bewährungsanteil und im Extremfall sogar mit einer Pfahlgründung gerechnet werden muss.
Bei der Errichtung eines Kellers kann auch das Thema Grundwasser so wie die dadurch erforderlichen Wasserhaltungsmaßnahmen
und je nach Bodenbeschaffenheit auch Baugrubensicherungskonzepte schlagend werden.

Wie man sich bettet so liegt man! Bertolt Brecht

 

Eben, schief, Hanglage?

Da eine Bodenplatte bzw. eine Kellerdecke ja völlig plan(eben) auf dem lt. Einreichplan geplanten Höheniveau zu errichten ist,
kann schon der erforderliche Ausgleich eines geringen Höhenunterschiedes des Grundstückes (schief), je nach Planung des Höhenniveaus,
zu Mehrkosten führen. Je größer der auf Hauslänge/breite vorhandene Höhenunterschied ist, bzw. je größer die Grundfläche
des zu errichteten Bauwerkes geplant wurde, desto größer die zusätzlichen Kosten.

Ab 2 % Gefälle spricht man offiziell schon von Hanglagen. Dies entspricht einem Höhenunterschied von 20 cm auf 10 m waagerechte Strecke.
Dieser Höhenunterschied ist im Regelfall mit bloßem Auge fast nicht wahrnehmbar.

Bei einer ausgeprägten Hanglage wird die Errichtung des erforderlichen Unterbaus für Dein Haus meistens mittels Keller oder Teilkeller realisiert,
da sich dieser in den Hang wesentlich besser integrieren lässt und auch die zusätzlich gewonnen Nutzfläche einen entscheidenden Vorteil darstellt.
Bei Hanglagen sind auch zusätzliche Erschwernisse wie Druckwasser und Schichtwasser zu berücksichtigen
und können somit zu zusätzlichen technischen Aufwänden, so wie Kosten im Bereich von Abdichtungsmaßnahmen für den Keller oder Teilkeller führen.
Natürlich ist auch die Errichtung einer Fundamentplatte in Hanglage möglich, dann müsste aber das umliegende Erdreich mittels Stützwänden
oder Steinschlichtungen gegen Erosion gesichert (Terrassierung) und im Vorfeld ein ebener Grundstücksbereich errichtet werden.

Bauen in Hanglage ist in jedem Fall teurer, als auf einem ebenen Grundstück!

 

Zufahrt zum Grundstück und zusätzliche Voraussetzungen

In jedem Vertrag, den Du mit einer Baufirma oder Deinem Fertigteilhaushersteller abgeschlossen hast, wirst Du Hinweise
und erforderliche Voraussetzung für die Schaffung einer ausreichenden Zufahrt zu Deinem Grundstück finden.

D.h. Du bist dafür verantwortlich, dass ein ordentlich befestigter Zufahrtsweg zu Deinem Grundstück vor Baubeginn vorhanden ist, so wie die
Beseitigung von Hindernissen (Bäume, Sträucher) und auch z.B. Freileitungen, wenn sie sich im Schwenkbereich eines erforderlichen Krans
(Kellerfertigteile, Fertigteilhaus) befinden, durchgeführt wurde. Ebenfalls muss diese Zufahrt auch bei jeder Witterung (befestigt)
und mit Schwerlastfahrzeugen befahrbar sein. Lagerflächen für Baumaterialien sowie für den durchzuführenden Aushub (sofern keine Aushubverfuhr erfolgt)
sind ebenfalls von Dir in ausreichendem Maße zu Verfügung zu stellen. (Stichwort – beengte Grundstücksverhältnisse)

Die kostenlose Bereitstellung von Bauwasser und Baustrom (380/220V, 32A), welche sich maximal 10m vom Baukörper entfernt, befinden sollten,
gilt als selbstverständlich und findet sich auch in den meisten Vertragstexten als unabdingbare Voraussetzung wieder.

Schaffe die grundlegenden, erforderlichen Voraussetzungen!

 

Fühlst Du Dich jetzt für Deinen Grundstückskauf gut informiert?

Ich hoffe, wir haben Dir einen guten Überblick über mögliche Aspekte und Auswirkungen bei Deiner Wahl eines geeigneten Grundstückes
für Dein Traumhaus geben können und würden uns freuen Dich in diesem wichtigen Lebensabschnitt individuell beraten zu dürfen.
Wir wünschen Dir alles Gute und viel Erfolg für Dein Bauvorhaben.

 

geschrieben von
Joachim Baader
am 24. März 2023

 

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