Planung

„Planung ist das halbe Leben“ sagt man. Aber was genau steckt dahinter?
Mit einem durchdachten Plan sind Ziele leichter zu erreichen, sei es auf sozialer Ebene, im Berufsleben als auch in sportlicher Hinsicht.

Die Bauplanung

Die Bauplanung ist ein wichtiger Schritt bei jedem Bauprojekt, unabhängig davon, ob es sich um ein neues Haus, ein Bürogebäude,
ein landwirtschaftliches Gebäude oder eine Renovierung oder Sanierung handelt.
Eine gute Bauplanung kann dazu beitragen, das Projekt effizienter, kostengünstiger und sicherer zu gestalten.

Meist beginnt es mit einer Idee, welche ganz simpel auf ein Stück Papier skizziert wird.
Genau mit dieser Idee startet dann der Job des „Planers“, die weiterführende Ausgestaltung des Projektes in ökonomischer,
technischer und optischer Sicht fortzuführen.

Alles ist möglich – dieser Satz wird oft salopp gesagt. Der Gestaltungsfreiheit sind nicht viele, aber doch einige Grenzen gesetzt,
die zum Beispiel aus dem gesetzlichen Blickwinkel (wie z.B. der Bauordnung/Raumordnung) oder auch
dem technischen Aspekt (wirtschaftliche Lösungen / Kosten-Nutzen Faktor) zu betrachten sind.

Ziele und Anforderungen:
Der erste Schritt bei der Bauplanung besteht darin, die Ziele und Anforderungen des Projekts zu identifizieren.
Dies umfasst sowohl die funktionalen als auch die ästhetischen Anforderungen.
Es ist wichtig, dass alle Beteiligten des Projekts sich auf diese Ziele und Anforderungen einigen, um sicherzustellen,
dass das Projekt in die richtige Richtung geht.

Budget und Zeitplanung:
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Bauplanung ist das Budget und der Zeitplan.
Dass das Projekt innerhalb des vorgegebenen Budgets und Zeitplans abgeschlossen werden sollte ist ein wichtiges Kriterium.
Eine sorgfältige Planung und Überwachung der Kosten und des Fortschritts des Projekts sind daher unerlässlich.

Standortanalyse:
Die Standortanalyse ist ein wichtiger Teilbereich der Bauplanung. Die Analyse umfasst die Überprüfung von Faktoren wie der Zugänglichkeit,
Infrastruktur, Umweltbedingungen und der Genehmigungsverfahren.
Die Standortanalyse kann dazu beitragen, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu finden.
Gesetzliche Grundlagen stellt das Raumordnungsgesetz dar.
Aus den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sind mögliche/zulässige Bauweisen und Formen abzuleiten.

Design und Architektur:
Das Design und die Architektur des Gebäudes sind ein weiterer wichtiger Aspekt der Bauplanung.
Es ist wichtig, dass das Design die funktionalen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig ästhetisch ansprechend ist.
Ein gut durchdachtes Design kann auch dazu beitragen, das Projekt effizienter und kostengünstiger zu gestalten.

Bautechnik:
Die Bautechnik umfasst die Auswahl der Materialien und Technologien, die bei der Konstruktion des Gebäudes eingesetzt werden.
Es ist wichtig, dass die Materialien und Technologien den funktionalen und ästhetischen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig kosteneffektiv und nachhaltig sind.

Genehmigungsverfahren:
Die Genehmigungsverfahren sind ein wichtiger Aspekt bei der Bauplanung.
Die Einhaltung der Vorschriften und Standards der zuständigen Behörden sowie der gültigen Gesetze ist unerlässlich,
um das Projekt legal und sicher zu gestalten.

Deshalb ist es wichtig, dass der Planer gemeinsam mit dem Bauwerber, die für ihn relevanten Punkte/Wünsche (meist optischer/funktionaler Natur)
auf Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und technische Machbarkeit prüft und bespricht.

In den unterschiedlichen Projektphasen gibt es klarerweise auch unterschiedliche Bau-Planungsphasen welche sich wie folgt in 5 Teile gliedern lassen:

  1. Skizze: Idee des Bauwerbers (unmaßstäblich)
  2. Entwurfsplan/Entwurfsskizze: Machbarkeit, Bauplatzausnutzung, Raumkonzept, uvm. (Maßstab 1:200)
  3. Einreichplanung: Unterlage für die baubehördliche Bewilligung des Bauvorhabens
    Plan und Baubeschreibung haben Dokumenten-Status! (Maßstab 1:100 / 1:500)
  4. Ausführungsplanung: Unterlagen für die Fertigung / Errichtung der einzelnen Bauteile (Maßstab 1:50 / 1:25)
  5. Detailplanung: Unterlagen für Detailbereiche bzw. Anschlussbereiche/Schnittstellen mehrere
    Bauteile – z.B. Bewehrungsdetails, Abdichtungsdetails, Fensteranschlussdetails, Dachstuhldetails (Maßstab 1:10 / 1:20)

Jeder der oben angeführten Bereiche stellt gesonderte An- und Herausforderungen an den Planer.

Wer kann und darf eigentlich planen?

Grundlegend für eine fachgerechte Planungstätigkeit ist das umfassende Fachwissen, die demnach entsprechende praxisgerechte Ausbildung.
In Österreich gibt im Wesentlichen zwei große Gruppen:

  • Baumeister
  • Ziviltechniker

Außer diesen erbringen auch technische Büros ebenfalls Planungsleistungen wie zum Beispiel im Bereich HKLS (Heizung/Klima/Lüftung/Sanitär),
der Elektroplanung als auch z.B. der Holzbau-Meister (ehemals Zimmermeister).

Während Architekten und Bauingenieure als Ziviltechniker nur im planenden und kontrollierenden Bereich tätig sein dürfen,
stellt der staatlich geprüfte Baumeister den einzigen universell einsetzbaren Baufachmann dar.

 

Der Umfang der Berechtigung des Baumeistergewerbes ist in der Gewerbeordnung 1994 §99 wie folgt definiert:

(1) Der Baumeister (§ 94 Z 5) ist berechtigt,

  1. Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten zu planen und zu berechnen,
  2. Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten zu leiten,
  3. Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten nach Maßgabe des Abs. 2 auch auszuführen und Hochbauten,
    Tiefbauten und andere verwandte Bauten abzubrechen,
  4. Gerüste aufzustellen, für die statische Kenntnisse erforderlich sind,
  5. zur Projektentwicklung, -leitung und -steuerung, zum Projektmanagement sowie zur Übernahme der Bauführung,
  6. im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung zur Vertretung seines Auftraggebers vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts.

(2) Der Baumeister ist weiters berechtigt,

  1. auch die Arbeiten anderer Gewerbe im Rahmen seiner Bauführung zu übernehmen, zu planen und zu berechnen und zu leiten. Er ist auch berechtigt,
    diese Arbeiten im Rahmen seiner Bauführung selbst auszuführen, soweit es sich um Tätigkeiten der Betonwarenerzeuger, Kunststeinerzeuger, Terrazzomacher,
    Schwarzdecker, Estrichhersteller, Steinholzleger, Gärtner, Stuckateure und Trockenausbauer, Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer und der
    Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser handelt. Die Herstellung von Estrich und Trockenausbauertätigkeiten darf der Baumeister
    unabhängig von einer Bauführung übernehmen und ausführen. Soweit es sich um Arbeiten von nicht in diesem Absatz genannten Gewerben handelt,
    hat er sich zur Ausführung dieser Arbeiten der hierzu befugten Gewerbetreibenden zu bedienen. Weiters ist er unbeschadet der Rechte der Brunnenmeister
    zur Durchführung von Tiefbohrungen aller Art berechtigt.

Meist ist es so, dass für jede Phase unterschiedliche Personen/Firmen mit Ihrer Expertise ans Werk gehen.
Da aber nicht davon ausgegangen werden darf das der Bauwerber (als Laie) die nötigen Fachkenntnisse besitzt,
um die Planungstätigkeiten zu überwachen und die Schnittstellen koordiniert, werden die Teilleistungen meist gebündelt abgewickelt.
So übernimmt beispielsweise ein Fertighaushersteller die o.a. Schritte Nr. 2 bis Nr. 5, ausgenommen jener Bereiche die „branchenfremd“ sind.
Dazu gehört beispielsweise die Ausführungs- und Detailplanung des Unterbaus (Bodenplatte/Keller), der Nebengebäude, Außenanlagen
als auch Infrastruktur (Ver- und Entsorgungsleitungen wie Strom- und Wasserzuleitung, Schmutzwasser/Fäkalkanal, Regenwasserkanal, Versickerung udgl.).

Abschließend ist festzuhalten, wie wichtig es ist, frühzeitig eine genaue Vorstellung von den Anforderungen und Zielen
des Bauprojekts zu haben und gemeinsam mit Ihrem Planer auf den Weg zu bringen.

 

Wir sind der richtige Ansprechpartner für ihr Bauvorhaben und unterstützen Sie
als staatlich geprüfter Baumeisterbetrieb in allen Phasen ihres Bauprojektes
.

 

geschrieben von
BM Ing. Peter Pollak
am 23. März 2023

 

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